Wir befinden uns im Aufbau

Diese Plattform befindet sich im Aufbau. Inhalte und Funktionen dienen derzeit dem Testbetrieb zur Demonstration des Konzeptes. Hinweise und Verbesserungsvorschläge gerne per E-Mail.

Fragen & Antworten

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um den Bürgerrufverkehr.

🤝

Ehrenamt & Mitarbeit

Greift die private Kfz-Haftpflichtversicherung auch bei ehrenamtlichem Bürgerrufverkehr mit dem eigenen Auto?

Ja, grundsätzlich greift die private Kfz-Haftpflichtversicherung auch bei ehrenamtlichem Bürgerrufverkehr, wenn private Fahrzeuge unentgeltlich und ohne gewerblichen Charakter eingesetzt werden. Da Versicherer jedoch zwischen gelegentlichen Mitfahrten, organisiertem Fahrdienst und regelmäßiger Personenbeförderung unterscheiden können, sollte jeder Fahrer vorab eine schriftliche Bestätigung seiner Versicherung einholen. Zusätzlich werden ergänzende Absicherungen wie Fahrer-Unfallversicherung, Dienstreise-Kasko oder Vereinshaftpflicht empfohlen.

Im folgenden Dokument findet man umfassende Informationen zum Thema

Die entscheidenden Stellen im Dokument

  • In der Tabelle auf Seite 3 steht bei
    „Schäden an einem für den Verkehr genutzten privaten Pkw des Aktiven“ ausdrücklich:
    „Kfz-Haftpfl. TK/VK“
    → Das zeigt, dass die normale Kfz-Haftpflichtversicherung des privaten Fahrzeugs zunächst zuständig ist.
  • Auf Seite 5 wird erklärt:
    „Die Kfz-Versicherung übernimmt durch den Gebrauch eines Kraftfahrzeugs verursachten Personen- und Sachschäden …“
  • Besonders wichtig ist Seite 8 zur „Dienstreise-Fahrzeugversicherung“:
    Dort wird ausdrücklich beschrieben, dass ehrenamtliche Fahrten mit dem privaten Pkw grundsätzlich möglich sind und dass zusätzliche Absicherungen nur ergänzend sinnvoll sind.
  • Der Leitfaden schreibt außerdem:
    „Dies lässt sich auf den ehrenamtlichen Sektor übertragen und gilt demnach auch für die Beförderung von Personen mit dem eigenen Pkw im Rahmen eines bürgerschaftlichen Fahrdienstes.“

Trotzdem unsere klare Empfehlung:

Lassen Sie sich eine kurze schriftliche Bestätigung ihrer Versicherung geben, etwa: 

„Der Einsatz meines privat versicherten Fahrzeugs im Rahmen eines ehrenamtlichen Bürgerfahrdienstes ohne gewerbliche Gewinnerzielung ist im Rahmen meiner Kfz-Haftpflichtversicherung mitversichert.“

Haben Sie eine Frage, die noch nicht beantwortet wurde?

Stellen Sie uns Ihre Frage – wir beantworten sie gerne!

Frage stellen

Unterstützen Sie uns

Mit Ihrer Spende helfen Sie uns, unser Projekt weiterzuentwickeln und zu betreiben. Vielen Dank!

Mit Ihrer Spende helfen Sie uns, die laufenden Kosten zu decken und unser Angebot für alle Bürgerinnen und Bürger aufrechtzuerhalten.

Überweisung

Inhaber:
Bürgerforum Buchhalde Dettingen gUG
IBAN:
DE54 6409 1200 0258 3810 00
BIC:
GENODES1MTZ
Bank:
Volksbank Ermstal-Alb

PayPal

Schnell und sicher per PayPal spenden.

Jetzt spenden