Fragen & Antworten
Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um den Bürgerrufverkehr.
Ehrenamt & Mitarbeit
Warum wird ein Führungszeugnis verlangt?
Die Sicherheit und das Vertrauen unserer Fahrgäste haben für uns höchste Priorität. Viele Menschen, die unseren Bürgerrufverkehr nutzen, sind Seniorinnen und Senioren oder Personen mit eingeschränkter Mobilität. Daher möchten wir sicherstellen, dass die Fahrerinnen und Fahrer für diese verantwortungsvolle Aufgabe geeignet sind.
Aus diesem Grund ist die Vorlage eines Führungszeugnisses Bestandteil unseres Aufnahmeverfahrens. Das Führungszeugnis dient dazu, mögliche relevante Vorstrafen zu erkennen und so ein Höchstmaß an Sicherheit für Fahrgäste, Angehörige und Ehrenamtliche zu gewährleisten.
Wichtig ist uns dabei, dass interessierte Menschen nicht unnötig durch bürokratische Hürden abgeschreckt werden. Deshalb ist es grundsätzlich möglich, zunächst unverbindlich in das Projekt hineinzuschnuppern und die Abläufe kennenzulernen. Für eine dauerhafte Tätigkeit als Fahrerin oder Fahrer ist die Vorlage des Führungszeugnisses jedoch erforderlich.
Das Führungszeugnis ist dabei nicht als Misstrauen gegenüber unseren Helferinnen und Helfern zu verstehen, sondern als ein wichtiger Baustein unseres Sicherheits- und Vertrauenskonzepts. Dank unseres Ehrenamtsnachweises kann das Führungszeugnis bei der Gemeindeverwaltung kostenfrei beantragt werden.
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